Dürfen wir uns vorstellen? Wir sind der AKG der WU!

AKG? Die Abkürzung steht für „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“. Konkret handelt es sich dabei um ein per Gesetz eingerichtetes Komitee, in dem sich gleichgesinnte Menschen dafür  einsetzen, dass alle Universitätsangehörigen ihr Potenzial unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung und Weltanschauung frei entfalten können. Wir haben Charlotte Khan vom AKG zum Kurzinterview gebeten.

WU Blog: Würdet ihr euch bitte kurz vorstellen?

Charlotte Khan: Mein Name ist Charlotte Khan und ich habe den Vorsitz im AKG. Insgesamt sind wir 22 Personen – je elf Haupt- und Ersatzmitglieder aus allen im Senat vertretenen Gruppen der Universitätsangehörigen – und zwei Vertreterinnen der ÖH WU.

„Lass Dir das nicht gefallen, dafür gibt es den AKG, wende dich doch mal an die“

Wir sehen uns als einen Kreis gleichgesinnter Menschen, die dazu beitragen und sicherstellen wollen, dass alle Universitätsangehörigen, aber auch Personen in Bewerbungsverfahren, ihr Potenzial unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung und Weltanschauung frei entfalten können. Denn diese Gleichstellung ist nicht nur wünschenswert, sondern sogar per Gesetz für alle Universitätsorgane verpflichtend! Wir wollen dafür Bewusstsein schaffen und uns für gelebte Diversität sowie gegen jede Form von Ungleichbehandlung einsetzen.

WU Blog: Wie sieht so ein typischer Tag beim AKG aus?

Charlotte Khan: Ein typischer Tag besteht aus vielen laufenden Verwaltungsagenden und meist auch Sitzungen und Besprechungen, Beschwerden und Beratungsanfragen erreichen uns regelmäßig, aber nicht jeden Tag. In der Regel finden pro Semester drei Sitzungen statt – in diesen Sitzungen werden u.a. aktuelle Fälle diskutiert und weitere Maßnahmen beschlossen sowie die laufenden Personalverfahren, insbesondere die Berufungsverfahren, besprochen sowie aus den diversen Gremien und Kommissionen, in denen Vertreter*innen des AKG tätig sind, berichtet.

„Fälle“ müssen an uns herangetragen werden und wenn es keine Beschwerden gibt, heißt das nicht, dass alles in Ordnung ist.

Es gibt viel zu tun, daher ist gute Selbstorganisation essentiell, wenn man neben der eigentlichen Arbeit auch die Tätigkeit im AKG unterbringen will und sich für die AKG-Agenden dann auch einsetzt. Die Mitwirkung des AKG in den verschiedenen Entscheidungsprozessen ist sehr intensiv und der Arbeitsanfall oft schwer kalkulierbar, insbesondere, wenn Beschwerden an uns herangetragen werden. Diese müssen immer sehr zeitnahe und auch in vorgeschriebenen Fristen behandelt werden. Wer sich diskriminiert fühlt, bedarf in seiner oder ihrer Situation ja rasch Hilfe. Da heißt es belastbar und flexibel sein. Umso schöner ist es daher, wenn wir Personen unterstützen können und gemeinsam in Abstimmung mit anderen Institutionen an der WU Lösungswege finden – wie derzeit in einem aktuellen Fall, bei dem es um Sexismus in der Lehre geht.

Um diskriminierendem Verhalten – sei es im Hörsaal, sei es am WU-Arbeitsplatz – entgegenwirken zu können, bedarf es allerdings auch etwas Mut, sich an uns zu wenden und Missstände aufzuzeigen. Das ist der entscheidende Punkt – „Fälle“ müssen an uns herangetragen werden und wenn es keine Beschwerden gibt, heißt das nicht, dass alles in Ordnung ist. Im Gegenteil: Es muss erst eine Atmosphäre geschaffen werden, wo Studierende und Mitarbeiter*innen den Mut haben (können), sich an Institutionen wie den AKG, die Ombudsstelle für Studierende oder die Betriebsräte zu wenden und das funktioniert an der WU recht gut. Was noch verbessert werden kann, ist der Informationsfluss darüber, dass es uns gibt, auch wenn wir eine Homepage haben, Infokärtchen auflegen und uns immer wieder bei Veranstaltungen zB für Studienanfänger*innen präsentieren. Mundpropaganda ist erfahrungsgemäß nicht zu unterschätzen, im Sinne von „Lass Dir das nicht gefallen, dafür gibt es den AKG, wende dich doch mal an die“.

WU Blog: Mit welchen Anliegen kommen Studierende zu euch und wie könnt ihr helfen?

Charlotte Khan: Vor einiger Zeit wurde ein Fall an uns herangetragen, wonach ein Studierender im Rahmen einer Lehrveranstaltung durch den LVA-Leiter rassistisch diskriminiert worden ist. Der Student hat uns ausführlich geschildert, dass er in der ersten Einheit in rassistischer Weise über seine Herkunft bzw. seine familiären Wurzeln befragt sowie mit stereotypen Vorurteilen konfrontiert worden ist. Infolgedessen hat der Student – der von Studienkolleg*innen unterstützt wurde, die dieses Verhalten ebenso diskriminierend fanden – den Beschluss gefasst, die Lehrveranstaltung nach der 2. Einheit zu verlassen und gegen den LVA-Leiter Beschwerde einzubringen. Wir haben uns sofort nach Eingang der Beschwerde dafür eingesetzt, dass der Studierende kurzfristig in eine andere LVA wechseln konnte und mit dem LVA-Leiter Kontakt aufgenommen. Der LVA-Leiter zeigte sich angesichts der Konfrontation mit den Diskriminierungsvorwürfen einsichtig und es kam zu keinen weiteren Vorkommnissen.

In einem anderen aktuellen Fall geht es um „Sexismus in der Lehre“.  Dies hat uns – in Kooperation mit der ÖH WU sowie dem VR Lehre – dazu angeregt, eine AG „Sexismus in der Lehre“ zu gründen – da sind wir grad dran. Das Learning aus den Fällen und der Blick in die Zukunft (was muss sich ändern, besser/anders werden?) ist uns immer ein wichtiges Anliegen. Dabei gilt es natürlich zu hinterfragen: Handelt es sich hier um einen Einzelfall oder haben wir es mit einem strukturellen Thema zu tun?

WU Blog: Toll, dass der AKG gegen Sexismus und rassistische Diskriminierung vorgeht – in welchen Fällen leistet ihr noch Unterstützung?

Charlotte Khan: In einem anderen Fall wurde eine Studentin über Facebook von einem WU Studenten belästigt. Sie hatte sich zuvor mit der Bitte um Informationen über ein Auslandsstudium an einen Kollegen gewandt, der bei einer WU Auslandsstudienmesse verschiedene Universitäten repräsentiert hat. Nach einem kurzen persönlichen Treffen hat der Student begonnen, die Studentin sowie eine mit ihr befreundete Studienkollegin verbal zu belästigen und zu bedrohen. Nachdem die Studentin den Kollegen aus ihrer Facebook-Freund*innenliste gelöscht hat fürchtete sie nun, dass er ihr bei ihrem Bemühen um einen Auslandsstudienplatz schaden könnte und hat sich an den AKG gewandt, um Hilfe zu bekommen.

Dabei gilt es immer zu hinterfragen: handelt es sich hier um einen Einzelfall oder haben wir es mit einem strukturellen Thema zu tun?

Nachdem der Student im Verlauf des Kontaktes ernstzunehmende Drohungen gegenüber den beiden Studierenden geäußert hat, war Vorsicht geboten. Die Studentinnen waren damit einverstanden, dass ihr Fall an das Vizerektorat für Lehre herangetragen wird. Sie wollten jedoch unter gar keinen Umständen mit dem betreffenden Studenten in einem persönlichen Gespräch konfrontiert werden.

WU Blog: Das klingt nach einem schwierigen Fall. Wie ging es weiter?

Charlotte Khan: Wir haben – wie bei uns üblich – den Fall eingehend beraten und die Vizerektorin für Lehre sowie das Student Counselling einbezogen. Die betroffenen Studentinnen wünschten sich, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden (was im Weiteren auch passierte), die sicherstellen, dass der Studierende in Zukunft niemanden mehr belästigen bzw. bedrohen wird. Das ist sehr typisch: Der Wunsch, dass ein diskriminierendes Verhalten abgestellt wird und dass auch andere künftig nicht in dieser Weise diskriminiert werden, ist meist die stärkste Motivation, wenn sich Personen an den AKG wenden.

WU Blog: Danke, dass ihr euch so für die Menschen einsetzt, die sich an euch wenden. Wann und wo können die Studierenden euch erreichen?

Charlotte Khan: Am besten geht das via E-Mail an ak-gleich@wu.ac.at oder auch gerne direkt an mich charlotte.khan@wu.ac.at. Gerne können Studierende auch persönlich zu uns ins Büro kommen, idealerweise allerdings nach Voranmeldung, da das Büro aufgrund einer Vakanz derzeit nur halbtägig besetzt ist.

Kontakt:

Wer? AKG Arbeitskreis für Gleichberechtigung an der WU

Wo? Gebäude D1, 2. Stock, Räume D1.2.042 und D1.2.046

Wann? Die aktuellen Büroöffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 10 – 12 Uhr sowie nach Vereinbarung