Über die Grenzen der Natur hinaus, oder: Wann ist Risiko akzeptabel?

Äpfel, die nach dem Anschneiden nicht mehr braun werden, Lachse, die schneller wachsen und so schneller ihr Schlachtgewicht erreichen, Kaffeepflanzen, die koffeinfreie Bohnen tragen. Auf den ersten Blick irrwitzige Vorstellungen, doch genetisch veränderte Organismen (GVO) sind mittlerweile Realität geworden. Gänzlich erforscht sind GVO allerdings noch nicht. Gerade über Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestehen noch Unsicherheiten und Unwissenheit. Wie geht man nun mit einer solchen Situation um, in der man nicht weiß, ob, wann oder in welcher Form negative Effekte eintreten? Alles verbieten? Alles zulassen und das Beste hoffen? Diese und andere Fragen habe ich mir in meiner Masterarbeit für das Beispiel GVO in der Europäischen Union gestellt.

Was wäre das Leben ohne (akzeptables) Risiko

Absolute Sicherheit hat mit der Realität nur sehr wenig zu tun. Ein gewisses Risiko birgt jede Entscheidung in sich, so auch die Entscheidung, GVO auf Feldern anbauen zu lassen oder GVO für den Verzehr freizugeben. Ziel muss es dabei aber sein, die Entscheidung im Wissen um das Restrisiko zu treffen und entsprechend vorzusorgen.
In der Europäischen Union müssen GVO ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie angebaut oder gehandelt werden dürfen. In diesem Verfahren sind naturwissenschaftliche ExpertInnen tätig. Ihre Aufgabe ist es, alle bekannten und möglichen Risiken zu erheben und zu bewerten. Basierend darauf entscheiden politische ExpertInnen aus den EU Mitgliedsstaaten darüber, ob diese Risiken gering genug sind, um für die EU-BürgerInnen akzeptabel zu sein. Können die Risiken in Kauf genommen werden, erhält der GVO eine Zulassung.

Anspruch und Wirklichkeit

Was hier sehr klar und geradlinig erscheint, führt in der Praxis des Öfteren zu Problemen: Die Entscheidung darüber, welches Risiko akzeptabel ist und welches nicht, hängt davon ab, wo man die Grenze zieht. Diese Grenze ist aber nicht eindeutig festgesetzt sondern wird von den politischen ExpertInnen im Einzelfall bestimmt.
Österreich setzt sich dabei – zum Schutz der traditionellen Landwirtschaft und die Wahlfreiheit der KonsumentInnen – für eine restriktive Linie ein. Andere Staaten, wie beispielsweise Großbritannien, fahren eine gänzlich gegensätzliche Linie. Oft führt diese Uneinigkeit dazu, dass die ExpertInnen keine gemeinsame Entscheidung treffen können. Wird dennoch eine Zulassung erteilt, versuchen überstimmte EU-Mitgliedsstaaten oft diese Zulassung für ihr Land außer Kraft zu setzen. Einigkeit sieht anders aus!
Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten hat Österreich deshalb für eine Änderung des Systems gepusht. 2015 dann der (Teil-)Erfolg: Mitgliedsstaaten können nun selbst bestimmen, ob GVO in ihrem Land angebaut werden.
Dieses und andere Problemfelder konnte ich in meiner Masterarbeit aufzeigen und beleuchten. Mein Fazit: Die Zulassung von GVO bedarf dringend einer Überarbeitung, im Interesse von KonsumentInnen und Unternehmen.

Perspektivenwechsel

Nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin hier an der WU war es mir ein Anliegen, meine bisherigen Tätigkeitsschwerpunkte auch von einer anderen Perspektive zu sehen. Die Fertigstellung der Masterarbeit erschien mir ein guter Zeitpunkt dafür. Deshalb habe ich mich für ein Praktikum bei ClientEarth, einer britischen Umweltorganisation, spezialisiert auf Umweltrecht, beworben.
Mit meinen bisherigen Forschungsschwerpunkten im EU-Umweltrecht, vor allem Arten- und Naturschutzrecht, und zuletzt dem Schwerpunkt meiner Masterarbeit, konnte ich einen Praktikumsplatz im Biodiversityteam ergattern. Von Anfang an vollwertiger Teil des Teams und der Organisation hatte ich die Gelegenheit, mich mit den unterschiedlichsten umweltrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen; einige davon wohlvertraut (was bedeutet vorsätzliche Störung einer Art?), andere völlig neues Terrain (Sind ehemals ausgestorbene Arten auch gebietsfremde Arten?).
Eines meiner Highlights des Praktikums – neben dem wöchentlichen cake club – war sicherlich der Sieg ClientEarths in seinem Gerichtsprozess gegen das britische Umweltministerium, bei dem ich hautnah dabei sein konnte. Weil die Maßnahmen, die das Ministerium zur Verbesserung der Luftqualität vorgesehen hatte nicht ausreichend waren, um Zielvorgaben zu erreichen, hat der UK Supreme Court das Ministerium zur Umsetzung weiterer Maßnahmen verurteilt. Mittlerweile wurden in London sogenannte low-emission-zones eingeführt, weitere Maßnahmen folgen. Dieses Urteil war Vorbild für ähnliche gerichtliche Aktionen in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Zurück zur WU

So wertvoll die Praktikumszeit für mich und meine Weiterentwicklung war, am Ende stand dennoch fest, dass es wieder „nach Hause“, zurück an die WU, gehen sollte. Hier, am Forschungsinstitut für Urban Management und Governance, sehe ich für mich die Möglichkeit meine Forschungsinteressen und die Praxis bestmöglich zu verbinden. Ich freue mich auf viele neue Forschungsaufgaben!

#Risiko #GVO #Umwelt