„In Österreich waren bereits drei Gemeinden von einer Insolvenz betroffen“

Wenn eine Gemeinde oder gar ein ganzes Bundesland in Insolvenz zu fallen droht, ist guter Rat teuer: Welches Recht kommt hier zur Anwendung? Wie kann die Versorgung der Grundbedürfnisse der BürgerInnen weiterhin garantiert werden? Georg Kodek, Researcher of the month 07/17, erläutert genau diese Fragen. Wir haben den Höchstrichter zum Interview gebeten.

Name: Georg Kodek

Jahrgang: 1963

Herkunft/Lieblingsort: Wien/Rax-Semmering-Region

Als Kind wollte ich werden: Westernschauspieler oder Pilot, später dann Lehrer

Um 9.30h bin ich beschäftigt mit: Aktenstudium und Verfassen von Entscheidungsentwürfen am OGH oder ich arbeite an wissenschaftlichen Publikationen.

Hobby: Sprachen, Geschichte, Oper

Lieblingsgetränk: (je nach Anlass und Tageszeit) Tee, Whisky

… konsumiert am liebsten in Gesellschaft von … Familie und Freunden

 Gibt es ein großes berufliches Ziel?

Ich bin Höchstrichter und Professor; mehr kann man sich eigentlich nicht wünschen.

Was darf an Ihrem Arbeitsplatz einfach nicht fehlen?

Bücher und heutzutage auch ein Computer. Vor allem aber auch nette KollegInnen und MitarbeiterInnen.

Gibt es einen Lieblingsplatz am Campus?

Ja, mein schönes Büro mit Blick auf den Prater.

Worin finden Sie privat Ausgleich zur beruflichen Herausforderung?

In meinem Garten in der Natur, beim Lesen oder Musikhören.


WU Blog: Kärnten ist ein bekanntes Beispiel für ein Land, das gerade noch an der Insolvenz vorbeigeschrammt ist. Gibt es darüber hinaus Fälle von Gemeinden oder Ländern, die in Insolvenz fielen?

Georg Kodek: In den 1930er Jahren waren in Österreich drei Gemeinden von der Insolvenz betroffen: Schwaz (1930), Donawitz (1933) und Pinkafeld (1934). In den USA war einer der ersten Fälle der Cameron County Water Improvement District No. 1 (Texas). Mittlerweile gibt es insgesamt ca. 550 Fälle, zB Jefferson County (Alabama, 2010, 4 Mrd USD Verbindlichkeiten), Orange County (California, 1994, 2,1Mrd USD Verbindlichkeiten), zuletzt Detroit (2013, ca 18 Mrd Verbindlichkeiten).

WU Blog: Was wäre der Worst Case, der eintritt, wenn eine Gemeinde zahlungsunfähig wird?

Georg Kodek: Auch wenn nach österreichischem Recht die „Funktionsfähigkeit“ einer Gemeinde aufrechterhalten werden müsste, würde es doch zu schmerzhaften Einschränkungen kommen. Dies kann den Abbau von Mitarbeitern oder die Einschränkung kommunaler Leistungen bedeuten. Vor allem aber käme es – wenn keine Einigung mit den Gläubigern gelingt – auf längere Zeit zu einem faktischen weitgehenden Verlust der Budgethoheit und damit jeglicher Gestaltungshoheit. Es könnte nur das unbedingt Notwendigste finanziert werden.

Eine Insolvenz bedeutet den faktischen Verlust der Budget- und Gestaltungshoheit

WU Blog: Sie haben sich mit Ihrer Arbeit zum Gutachten in der Causa Kärnten/Insolvenz eines Bundeslandes intensiv auseinandergesetzt. Welche Details waren in Ihren Augen am spannendsten?

Georg Kodek: Am Spannendsten waren aus wissenschaftlicher Sicht die interdisziplinären Fragen, also die Frage, wie man die Vorgaben des Verfassungsrechts konkret im Insolvenzrecht umsetzt. Am spannendsten war vielleicht die Frage nach dem Schicksal der Landesbediensteten. Der Fall Detroit hat hier drastisch vor Augen geführt, wie sich die Insolvenz nicht nur auf aktive MitarbeiterInnen, sondern auch auf PensionistInnen auswirken kann. Die Rechtslage in Österreich ist hier glücklicherweise anders; die Weiterzahlung der Gehälter und Pensionen wäre zumindest im Grundsatz weiter gewährleistet. Dass es hier zu Kürzungen kommt (kommen müsste), kann aber nicht ausgeschlossen werden.

WU Blog: Was fasziniert Sie an Ihrem Fachbereich?

Georg Kodek: Das Recht durchdringt heute nahezu alle Lebensbereiche. Es bietet Ordnung, Orientierung und Schutz. Gerade die Dogmatik bietet nicht nur Hilfestellung bei der Auslegung von Gesetzen, sondern hat auch eine wichtige „Kritikfunktion“. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft. Ihre volle Stärke entfaltet sie in Verbindung mit Nachbarwissenschaften Erforderlich sind Präzision des Denkens und der Argumentation. Ich komme ursprünglich vom Prozessrecht. Von Anfang an haben mich jedoch Schnittstellen zu anderen Disziplinen interessiert, sei es innerhalb des Rechts wie Zivil- und Unternehmensrecht, Arbeitsrecht oder Völkerrecht (Stichwort Staateninsolvenz), sei es mit Disziplinen außerhalb des Rechts wie Volkswirtschaft oder BWL.

Das Recht durchdringt nahezu alle Lebensbereiche

WU Blog: Wann wurde für Sie klar, dass Sie den Weg in die Wissenschaft beschreiten möchten?

Georg Kodek: Wissenschaftlich bin ich „Spätberufener“. Mir wurden nach dem Studium mehrmals Assistentenstellen angeboten. Damals wollte ich jedoch in die Praxis. Ich habe dann – nach einem Postgraduate-Studium in den USA und einer Praxis bei der Staatsanwaltschaft in Brooklyn – die Richterausbildung absolviert und bin seit 1991 als Richter tätig, seit 2006 am OGH. Durch verschiedene literarische „Gehversuche“ und meine Vortragstätigkeit im Rahmen der justizinternen Ausbildung kam ich dann auf den Geschmack und habe mich 2001 habilitiert. Seit 2007 bin ich an der WU.

WU Blog: Was war für Sie bislang die größte Herausforderung?

Georg Kodek: Seinerzeit meine Bewerbung als „halber“ Professor an die WU neben dem Richteramt. Damals gab es von manchen Kollegen aus der Justiz eine Reihe von Querschüssen. Diese kamen aber glücklicherweise „aus der zweiten Reihe“. Die damalige Justizministerin Dr. Berger und die OGH-Präsidentin waren sehr verständnisvoll. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Inzwischen – nach fast 10 Jahren – hat sich das natürlich alles gut eingespielt. Ich sehe meine beiden Tätigkeiten als wertvolle gegenseitige Ergänzung und Befruchtung.

#ROM #Researcherofthemonth #Kärnten