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Posts Tagged ‘ §124b ’

Neuzulassung für Bachelorbeginner/innen bzw. Rückmeldungen an der WU

Derzeit können Sie in diversen Medien nachlesen, dass die WU einen Antrag auf Regelung des Zugangs der deutschsprachigen Masterprogramme mittels § 124 b(6) UG gestellt hat. In einem ersten Schritt ist die WU sofort nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens wieder beim Ministerium vorstellig geworden und hat mehr Geld für den Ausbau der Masterkapazitäten verlangt. Das Ministerium hat damals erklärt, dass alle Geldreserven erschöpft seien und hat uns nahegelegt, einen Antrag auf Zugangsregeln zu stellen.

Wir wissen, dass solche Regeln unbedingt mit einem Ausbau der Master-Studienplätze insgesamt einhergehen müssen, um den Studierenden eine Verbesserung zu bringen. Deshalb ist der Ausbau der Masterkapazitäten auch eine unserer Kernforderungen im neuen Leistungsvereinbarungsentwurf für 2013-2015, der dem Ministerium Ende April vorgelegt wurde. Darin fordern wir 330 zusätzliche Plätze in den deutschsprachigen Masterprogrammen. Es bleibt uns derzeit leider nur übrig abzuwarten, wie sich die Gespräche zur Leistungsvereinbarung entwickeln werden. Unser oberstes Ziel bleibt der Ausbau der vorhandenen Kapazitäten.

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Wer kämpft wofür?

In der Ausgabe der ÖH Zeitschrift “WU aktuell” vom 16. April meint der ÖH-Vorsitzende Herr Tafart, „das WU-Management“ habe sich von den steigenden Studierendenzahlen in den Masterprogrammen „einfach überraschen“ lassen. Ich möchte Ihnen meine Replik, die in der aktuellen Ausgabe des “WU aktuell” veröffentlicht wird, auch auf unserem Blog näher bringen.

Herr Tafart irrt, wenn er meint, das “WU-Management” habe sich von der steigenden Studierendenzahl überraschen lassen. Vielmehr haben wir seit mehreren Jahren konsequent auf eine Lösung des Problems hingearbeitet, haben aber leider bisher bei den politischen Entscheidungsträger/inne/n noch kein Gehör gefunden.

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Schlichtungskommission bestätigt dramatische Unterfinanzierung der WU

Im heute veröffentlichten Bescheid und der dazugehörigen Presseaussendung bezeichnet die Kommission das eklatante Missverhältnis zwischen den Aufgaben einer Universität und den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln als verfassungswidrig und verlangt entweder Zugangsregeln oder drastische Budgetsteigerungen.

Die Schlichtungskommission unterstützt in ihrem Bescheid die Position der WU, dass der Gesetzgeber das Budget für die Universitäten drastisch erhöhen muss. Ist dies nicht der Fall, verlangt sie für alle Massenfächer Zugangsregeln. Andernfalls müssten Leistungen der Universität verringert werden. Eine ausreichende Finanzierung der an die Universität übertragenen Aufgaben ist nicht nur eine bildungs- und wissenschaftspolitische Verpflichtung des Gesetzgebers, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot an diesen.

Unabhängige Einrichtung bestätigt Unterfinanzierung

Mit dem eben veröffentlichten Bescheid der Schlichtungskommission haben wir die Bestätigung einer unabhängigen Einrichtung, dass die WU dramatisch unterfinanziert ist. Die Kommission hält im Bescheid nicht nur fest, dass der WU viel mehr Geld zustehen würde, sondern sieht sogar im Vorgehen des Gesetzgebers, den Universitäten Aufgaben zu übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen, eine Verfassungswidrigkeit. Im Bescheid weist die Kommission darauf hin, dass für künftige Leistungsvereinbarungen eine Regelung des Zugangs in Massenfächern unabdingbar sei, sollte es nicht gelingen, das Budget für Universitäten drastisch zu erhöhen. Wir fühlen uns darin bestätigt, dass es ein richtiger und wichtiger Schritt war, erstmals in Österreich ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Der Bescheid ist klar richtungsweisend für alle anderen Universitäten und deren zukünftige Leistungsvereinbarungen.

Bescheid verändert künftige Leistungsvereinbarungsverhandlungen

Der Bescheid der Schlichtungskommission wird die Verhandlungen über die kommenden Leistungsvereinbarungen wesentlich beeinflussen – und zwar für alle Universitäten. Diese müssen darauf bedacht sein, nicht mehr Leistungen zu versprechen als sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auch erfüllen können. Die Schlichtungskommission sieht die Zahl der Studierenden dabei als entscheidende Größe an. Sie hält ausdrücklich fest, dass eine optimale Betreuung der Studierenden nur erreicht werden kann, wenn der Gesetzgeber mehr Geld für die jeweilige Universität, vor allem in den Massenfächern, zur Verfügung stellt und sieht darin eine verfassungsrechtliche Aufgabe des Gesetzgebers. Die Kommission weist in ihrem Bescheid außerdem darauf hin, dass der Charakter von öffentlichen Universitäten als „Forschungsuniversität“ erhalten bleiben muss und daher nicht alle Mittel in die Lehre verschoben werden dürfen. Wird das Grundbudget der Universitäten in Zukunft daher nicht drastisch erhöht, empfiehlt sie ausdrücklich, dass Universitäten autonom Zugangsregeln oder Studiengebühren einführen können.

Sechs Millionen für Verbesserung der Studienbedingungen

Es ist überraschend, dass die Schlichtungskommission ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten sehr eng definiert, da sie sich an das zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch frei verfügbare Budget des Wissenschaftsministeriums gebunden fühlt. Deshalb können mit dem zugesprochenen Geldbetrag von Euro 6 Mio nur ein paar besondere Härten im Lehrbetrieb der WU gemildert werden. Die WU wird den erhaltenen Betrag zum Ausbau der Ressourcen in den Bachelorstudien verwenden. Eine wirkliche Verbesserung ist allerdings nur dann zu erreichen, wenn es auch in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode zu einer deutlichen Budgetsteigerung kommt. Andernfalls würde der einmalige Betrag sehr rasch verpuffen.

Bedeutung liegt in rechtlicher Klarstellung

Die Bedeutung der Entscheidung der Schlichtungskommission liegt daher weniger in der der WU zugesprochenen Budgetsteigerung als in der rechtlichen Klarstellung, dass die bisher praktizierte Hochschulpolitik in Österreich verfassungsrechtlich bedenklich ist und daher aus Anlass der nächsten Leistungsvereinbarung eine Entscheidung zwischen Zugangsregeln oder drastischen Budgetsteigerungen notwendig sein wird

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Informationen zum Schlichtungsverfahren

In unserem Schlichtungsverfahren betreffend die Leistungsvereinbarung 2010 – 2012 hat am 11. Oktober die zweite Sitzung der Schlichtungskommission stattgefunden. Trotz umfangreicher Verhandlungen ist die Kommission noch zu keiner endgültigen Entscheidung gekommen.

Die WU hat nun bis Ende Oktober Zeit, erneut die Nachteile, die sich durch die Nichterlassung der vorrübergehenden Regelung des Zugangs ergeben haben, darzulegen. Die abschließende Verhandlung der Schlichtungskommission wird am 2. November stattfinden.

Alle Parteien wurden weiterhin zu Stillschweigen über das laufende Verfahren verpflichtet, daher ist es mir leider nicht möglich, über diese Information hinaus Verhandlungsdetails zu berichten.

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„Ein Wahnsinn…

… aus Sicht einer überlasteten Uni“, war meine erste Reaktion zum Entwurf der neuen UG-Novelle. Formal könnte zwar mit Zugangsregeln auf Kapazitätsengpässe, wie den derzeit 375 Studierenden pro Professor, reagiert werden, die Berechnungsbasis des Entwurfs bezieht sich aber auf die durchschnittliche Anzahl der Studierenden der vergangenen fünf Jahre. Für die WU würde dieser Gesetzesentwurf überhaupt keine Verbesserung bewirken, da der Betreuungsschlüssel vor fünf Jahren bereits unglaubliche 282 Studierende pro Professor/in betrug und damit weit über den vorhandenen Kapazitäten lag. Sollte die UG-Novelle in dieser Form in Kraft treten, würden die Kapazitätsprobleme an der WU nicht nur nicht gelöst, es käme sogar noch schlimmer: Die bestehende Überbelastung würde auch noch gesetzlich als eine Art Minimalnorm verankert. Die einzige Möglichkeit zur wirklichen Problemlösung wäre die Festsetzung einer Studierendenzahl anhand tatsächlich vorhandener Kapazitäten, kombiniert mit einer kräftigen Finanzspritze zum Ausbau der Kapazitäten. (weiterlesen …)

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